Arbeitsplatzbrille vom Arbeitgeber: Wer zahlt was?
Bei Arbeitsplatzbrillen herrscht in der betrieblichen Praxis viel Unsicherheit, insbesondere bei der Frage: Was zahlt der Arbeitgeber und wie genau funktioniert das mit dem Zuschuss? In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Kostenübernahme durch den Arbeitsgeber und wie man diesen Zuschuss beantragen kann.
Was ist eine Arbeitsplatzbrille?
Die Arbeitsplatzbrille ist eine speziell konzipierte Brille, die darauf abzielt, die Hauptsehentfernungen am Arbeitsplatz zu optimieren. Ihr Zweck ist es, die Sicht in verschiedenen Distanzen zu verbessern und somit die visuelle Leistung und den Komfort bei der Arbeit zu steigern. Hier sind die wichtigsten Faktoren, die eine Arbeitsplatzbrille auszeichnen:
- Optimierung für Hauptsehentfernungen
Die Arbeitsplatzbrille ist darauf ausgerichtet, die Sehstärke in den Hauptsehentfernungen am Arbeitsplatz zu verbessern. Dies umfasst in der Regel den Nah- und Zwischenbereich. - Blaulichtfilter für ermüdungsfreies Arbeiten
Ein integrierter Blaulichtfilter schützt vor den ermüdenden Auswirkungen von Blaulicht, welches von Bildschirmen und mobilen Endgeräten abgestrahlt wird. Egal, ob Sie beruflich viel mit dem Monitor arbeiten oder einfach nur gerne Zeit vor dem Bildschirm verbringen, ein Blaulichtfilter trägt wesentlich dazu bei, die Ermüdung Ihrer Augen zu reduzieren und somit Ihr Wohlbefinden zu steigern. - Nahunterstützung für detailgenaues Arbeiten
Die Arbeitsplatzbrille bietet Nahunterstützung, was besonders wichtig ist, wenn feine Details bei der Arbeit betrachtet werden müssen. Dies erleichtert das Lesen von Dokumenten oder das Arbeiten an kleinen Bauteilen.
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Rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeitsplatzbrille vom Arbeitgeber
Die rechtlichen Vorgaben zur Kostenerstattung einer Arbeitsplatzbrille sind im Arbeitsschutzgesetz sowie in der Bildschirmarbeitsverordnung verankert. Diese Bestimmungen legen fest, in welchen Situationen der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die Ausgaben für eine Arbeitsplatzbrille zu übernehmen. Die wichtigsten Punkte hierbei sind
- Eine Arbeitsplatzbrille gilt als integraler Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung, wenn sie für die Bildschirmarbeit unerlässlich ist.
- Die Notwendigkeit muss dabei von einem Augenarzt bescheinigt werden.
- Voraussetzung ist, dass die Arbeit überwiegend am Bildschirm erfolgt, was üblicherweise bedeutet, dass der Mitarbeiter täglich ohne längere Unterbrechungen Bildschirmtätigkeiten ausführt.
Kurz gesagt: Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf eine Arbeitsplatzbrille, wenn ein Augenarzt Ihnen das bescheinigt.
Welche Kosten übernimmt der Arbeitgeber?
Grundsätzlich übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille. Er ist aber in der Regel nur verpflichtet, die für die Grundausstattung der Brille erforderlichen Kosten zu übernehmen. Wenn Beschäftigte jedoch zusätzliche Ausstattungen wünschen, wie spezielle Gläser, Entspiegelung oder andere Fassungen, dann sind diese Zusatzkosten in der Regel von den Beschäftigten selbst zu tragen.
Das Gesetz hat also grundsätzlich geregelt, dass der Arbeitgeber die Kosten einer Arbeitsplatzbrille tragen muss.
In der Praxis hat sich jedoch oft gezeigt, dass Detailfragen im Gesetz nicht ausreichend geklärt sind. Was passiert zum Beispiel mit der Arbeitsplatzbrille, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt? Verbleibt diese dann im Unternehmen oder darf der Arbeitnehmer sie behalten? Um diese und andere Fragen zu klären, werden in vielen Fällen betriebliche Vereinbarungen getroffen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrem Arbeitgeber, ob es bei Ihnen eine betriebliche Regelung gibt und wie Sie die Kostenerstattung beantragen können.
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Um den Zuschuss für eine Arbeitsplatzbrille zu beantragen, sollten Sie wie folgt vorgehen.
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber
Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber zu den innerbetrieblichen Regelungen für den Zuschuss und die Vorgehensweise für die Kostenerstattung. - Termin beim Augenarzt und Rezept
Vereinbaren Sie einen Termin beim Augenarzt. Falls Ihre Arbeitsstelle über einen Betriebsarzt verfügt, suchen Sie diesen zunächst auf. Der Betriebsarzt wird Sie an einen Augenarzt überweisen. Eine Abstimmung zwischen Betriebsarzt und Augenarzt erfolgt im weiteren Verlauf. Wenn der Augenarzt eine Arbeitsplatzbrille für notwendig hält, erhalten Sie ein Rezept für die Arbeitsplatzbrille. Beantragen Sie die Arbeitsplatzbrille bei Ihrem Arbeitgeber unter Vorlage des Rezepts. - Auswahl der Brille und Bestellung beim Optiker
Machen Sie einen Termin bei Ihrem Optiker aus und lassen Sie sich ausführlich beraten. Wählen Sie die Fassung, die Gläser und Ihre individuellen Anforderungen nach Ihren Wünschen aus. Die Bestellung der Brille erfolgt entweder über den Arbeitgeber oder direkt über Sie. - Kostenerstattung durch den Arbeitgeber
Nach dem Kauf der Bildschirmarbeitsplatzbrille können Sie die festgelegten Kosten beim Unternehmen geltend machen.
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